Ihre landwirtschaftliche Buchstelle am Niederrhein.

Nationale Förderung der erneuerbaren Energien bleibt bestehen

Der Europäische Gerichtshof hat aktuell entschieden, dass die Förderung von Ökostrom den einzelnen Mitgliedstaaten vorbehalten bleibt. Somit braucht z. B. Deutschland keine Fördergelder an Ökostromerzeuger aus anderen Mitgliedstaaten zu zahlen.

Verhandelt wurde über den Fall eines finnischen Produzenten von Ökostrom (Produktion in Finnland), welcher diesen ins schwedische Stromnetz einspeiste. Hierfür wollte er die schwedischen Fördergelder im Bereich der erneuerbaren Energien erhalten. Die schwedische Regierung lehnte aber die Förderung ab und wurde nun vom Europäischen Gerichtshof bestätigt.


Steuerberater Andre Reischert

Sie haben Fragen zum Thema Förderung?

Wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner für erneuerbaren Energien:
Andre Reischert

Facebook
Twitter
Email
Print
Logo StBK Steuern und Recht in Grün

St-B-K Steuern und Recht
Weyerhofstraße 71, 47803 Krefeld

Schwerkpunkte

Jetzt Kontakt aufnehmen!